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Pressespiegel
2014
Dokumentindex
Nr | Dokument | Datum | Quelle |
---|---|---|---|
010 | Erbloggtes | 2014-07-11 | Erbloggtes (Blog) |
009 | Horstkotte | 2014-07-08 | General-Anzeiger (Bonn) |
008 | Bleckmann | 2014-07-07 | Bericht |
007 | Horstkotte | 2014-05-06 | General-Anzeiger (Bonn) |
006 | Schmidt | 2014-03-20 | ZEIT ONLINE |
005 | Kühne | 2014-03-17 | tagesspiegel.de |
004 | Weber-Wulff | 2014-03-05 | _Monografie |
003 | Erbloggtes | 2014-02-19 | Erbloggtes (Blog) |
002 | Preuß | 2014-02-17 | Süddeutsche Zeitung |
001 | Horstkotte | 2014-02-03 | ZEIT ONLINE |
Juli
Erbloggtes (Ps., d.i. ?): Bonner Winkelzüge: Erträge der Plagiatsrelativierung, Erbloggtes. Erlebtes – Erdachtes – Erwähltes (Blog), 11.07.2014
"Die Bonner Nachsicht bei Plagiaten ist also wieder da, nachdem die Uni Bonn zwischenzeitlich bei den in der VroniPlag-Ära öffentlichkeitswirksamen Fällen Georgios Chatzimarkakis und Margarita Mathiopoulos (Wiederaufnahme) hart geblieben war und die plagiierten Dissertationen kassiert hatte. Pech für Chatzimarkakis, dessen Doktorentzug rechtskräftig ist. Mathiopoulos hingegen könnte nun vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, wo ihre Klage gegen die Doktorentziehung inzwischen anhängig ist, Gleichbehandlung mit Martin Winkels verlangen – und damit durchkommen!? Eher nicht, wenn man die bisherige Spruchpraxis der Gerichte betrachtet."
Hermann Horstkotte: In Bonn möglich: Milde Strafe für Plagiatoren, General-Anzeiger (Bonn), 08.07.2014
"Die Universität hat einem Abschreiber nicht den Doktortitel entzogen, sondern nachträglich die Note der Arbeit herabgesetzt. [...] Plagiatsverfahren enden normalerweise mit einem klaren Ja oder Nein für oder gegen den Titel. So widerrief ihn die Bonner Philosophen-Fakultät zum Beispiel für die Politikberaterin Margarita Mathiopoulos und den FDP-Politiker Georgios Chatzimarkakis. Indes mehren sich die Stimmen für abgestufte, mildere Sanktionen. [...] Aus all dem gewinnt der Münchner Arbeitsrechtler und Plagiatsexperte Professor Volker Rieble den Eindruck, dass die Hochschulen 'immer weniger Bock' auf öffentliche Altlastenbeseitigung haben."
Bruno Bleckmann: Bericht des Dekans der Philosophischen Fakultät der HHU an den Senat, undat. [PDF erstellt am 07.07.2014] (PDF)
- via causaschavan.wordpress.com am 23.07.2014 veröffentlicht)
"Andere Kampfplätze waren in der Öffentlichkeit zu finden. Dort fand zum einen eine Debatte über Auswüchse irrender fakultärer Verfahren statt, eine Debatte, die man nach den Fällen Koch-Mehrin oder Mathiopoulos noch nicht vernommen hatte, zum anderen eine Debatte über Wesen und Werden des Plagiats und über seine zeitliche Kontextualisierung." (S. 17)
(Anmerkung: Zum Verlauf des Plagiatsfalls Schavan und den in diesem Zusammenhang erfolgten Reaktionen, Initiativen und Invektiven siehe neben der Dokumentation bei schavanplag.wordpress.com auch die analysierende Begleitung durch die Internetblogs Causa Schavan und Erbloggtes.)
Mai
Hermann Horstkotte: Der Kampf gegen den Textklau. Auch Bonner Forscher und ihre Dissertationen standen schon unter Plagiatsverdacht (Rezension von: Debora Weber-Wulff: False Feathers. A Perspective on Academic Plagiarism, Berlin [u.a.] 2014), General-Anzeiger (Bonn), 06.05.2014, S. 10
"Gleichzeitig mit dem Fall Ströker, also Anfang der neunziger Jahre, entschied Bonn über die plagiatsverdächtige Dissertation der Historikerin und Politikwissenschaftlerin Margaritha Mathiopoulos. [...] Der Doktortitel blieb unangetastet.
20 Jahre später wurde er dann doch noch aberkannt. Vor Gericht bezeichnete Rechtsprofessor Klaus F. Gärditz als Uni-Vertreter den früheren Freispruch als Fehlentscheidung, die 'den Täuschungsvorsatz unter willkürlicher Bewertung der bekannten Zitierfehler verneint' habe. Mathiopoulos scheiterte mit einer Klage gegen die Bonner Uni. Das wollte sie aber nicht auf sich sitzen lassen. Und so hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun über die Zulassung ihrer Berufung zu entscheiden.
März
Marion Schmidt: Reines Glücksspiel, ZEIT ONLINE, 20.03.2014
(auch in: DIE ZEIT, Nr. 13/2014, 20.03.2014)
"Es ist sogar schon vorgekommen, dass dieselbe Uni über dieselbe Dissertation zu zwei Zeitpunkten zu zwei unterschiedlichen Urteilen kommt. Wie im Fall von Margarita Mathiopoulos an der Uni Bonn. 1991 beschloss die Uni, der Politikberaterin trotz Plagiatsvorwürfen den Titel nicht zu entziehen. 2012 kam die Uni in anderer personeller Besetzung zu dem Schluss, in der Arbeit sei so schwer plagiiert worden, dass die Verfasserin ihren Titel verlieren muss."
Anja Kühne: Schavans Fall vor Gericht, tagesspiegel.de, 17.03.2014
"[I]n der Wissenschaft ist anlässlich ihres Falls ernsthaft über die Verjährung von Plagiaten in Dissertationen diskutiert worden. [...] Da es eine solche Frist nicht gibt, erwarten die Gerichte lediglich, dass die Universitäten es in ihrer Ermessenserwägung angemessen berücksichtigen, wenn seit der Promotion viel Zeit verstrichen ist. So hat das Verwaltungsgericht Köln Ende 2012 bei seinem Urteil über die Dissertation der Politikerin Margarita Mathiopoulos aus dem Jahr 1985 [richtig: 1986] festgestellt, die Uni habe die lange Zeit seit der Promotion pflichtgemäß in ihr Ermessen einbezogen. Darum konnte Mathiopoulos auch noch nach langer Zeit der Doktorgrad entzogen werden – wogegen Mathiopoulos in Berufung gegangen ist."
Debora Weber-Wulff: False Feathers. A Perspective on Academic Plagiarism, Heidelberg [u.a.] 2014 [erschienen: 05.03.2014] (Inhaltsverzeichnis), Kap. 3.5.8 "Margarita Mathiopoulos", S. 54-56
"The case of Margarita Mathiopoulos, discussed in Sect. 3.5.8, is an example of one found by chance many years ago, although the university at that time dismissed the obvious text parallels that were documented." (S. 92)
Februar
Erbloggtes (Ps., d.i. ?): Die verlorenen Jahre des Martin W. und die Verwirrungen des Zöglings Preuß, Erbloggtes. Erlebtes – Erdachtes – Erwähltes (Blog), 19.02.2014
"Wenn man sieht, wie einige Universitäten in jüngerer Zeit mit Fällen von Plagiatsverdacht umgehen, muss man der Uni Bonn attestieren, dass sie nicht den leichten Weg geht, auf den die Plagiatspyrrhoniker sie zu drängen versucht haben: [...] Die Uni Bonn hat bei Georgios Chatzimarkakis und Margarita Mathiopoulos (also in ihren beiden öffentlich breit diskutierten Fällen der Post-Guttenberg-Ära) den Doktor wegen Plagiaten aberkannt und damit Haltung gezeigt. [...]
Vor 2011 war die Universität Bonn eher für eine Abbügelung prominenter Plagiatsfälle bekannt, die Hermann Horstkotte 'Bonner Nachsicht bei Plagiaten' nannte: 1991 sprachen Kommissionen der Uni Bonn fast zeitgleich Margarita Mathiopoulos und Elisabeth Ströker von einer Täuschungsabsicht frei und sahen – trotz offensichtlich sich durchziehender Mängel – von einer Doktorentziehung ab. [...]
Dass die Teilnehmer an diesen – die engste Fachöffentlichkeit auch damals schon überschreitenden – Affären von ihren Verstrickungen und Erfahrungen unbeeinflusst geblieben sind: undenkbar. Marc Dressler kam 2008 zu dem Schluss:
‚In der Gemengelage aus abschottendem Korpsgeist und inquisitorischem Eifer ist ein sachlicher Umgang mit Plagiatsvorwürfen nahezu unmöglich. Hemdsärmlig steuern die Untersuchungskommissionen durch die Untiefen unterschiedlichster Interessen: dem Interesse ihrer Mitglieder, dem ihrer Einrichtung und – zuletzt – dem der Wissenschaft. Entsprechend ungewiss ist der Ausgang hochschulautonomer Untersuchungen.‛[1]"
Roland Preuß: "Es passiert nichts", Süddeutsche Zeitung, 17.02.2014, S. 15
(online u.d.T.: "Die Universitäten haben keinen Bock mehr")
"Doch selbst, wenn die Hochschule offiziell prüft, kommt nicht unbedingt Hoffnung auf. Beispiel Martin W. in Bonn: Hier teilt die Uni mit, die Plagiatsprüfung sei immer noch nicht abgeschlossen – fast drei Jahre nach der Aufdeckung. [...] Warum das so lange dauert? Man habe viel Aufwand gehabt mit den Plagiatsfällen des FDP-Angeordneten Georgios Chatzimarkakis und der Politikwissenschaftlerin Margarita Mathiopoulos."
Hermann Horstkotte: Rüge vergeht, Doktor besteht, ZEIT ONLINE, 03.02.2014
"Einen anderen Weg eröffnet etwa die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät in Bonn. Wenn sich eine 'Täuschung' nachträglich herausstellt, 'kann die Bewertung', also die Note der Promotion, 'geändert oder der Doktorgrad entzogen werden'. Auf eine mögliche Neubenotung haben die Anwälte im Plagiatsfall Mathiopoulos hingewiesen. Wie dieser Rechtsstreit ausgeht, ist noch offen."