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Pressespiegel
2018
Dokumentindex
Nr | Dokument | Datum | Quelle |
---|---|---|---|
010 | Bahners | 2018-12-11 | Frankfurter Allgemeine Zeitung |
009 | Berliner Kurier | 2018-12-13 | Berliner Kurier |
008 | rbb24 | 2018-12-11 | rbb24 |
007 | Horstkotte | 2018-12-11 | Tagesspiegel |
006 | Garzke | 2018-12-11 | Potsdamer Neueste Nachrichten |
005 | Gysi | 2018-12-06 | PM |
004 | Löwer | 2018-05 | _Sammelbandaufsatz |
003 | Horstkotte | 2018-05-22 | Legal Tribune Online |
002 | Hebeler | 2018-04-18 | Juristische Arbeitsblätter |
001 | Horstkotte | 2018-03-03 | Legal Tribune Online |
Dezember
Patrick Bahners: Zu viel zitiert, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.12.2018, S. 11
(auch u.d.T.: Sie hat’s mit den Klassikern!, FAZ.NET, 13.12.2018)
"Doch wer die Promotionsschrift würdigen will, die laut einem Gutachten zur Bestellung der Verfasserin als Honorarprofessorin der TU Braunschweig 1995 'nachhaltige Resonanz in Fachkreisen gefunden' hat, aber schon seit einem 'Spiegel'-Artikel vor nunmehr 29 Jahren viel nachhaltigere Resonanz in der Presse findet; wer diesem opus magnum et mixtum gerecht werden will, das ein weiteres positives Gutachten aus dem Braunschweiger Verfahren als einen 'Schwamm' charakterisierte, 'der alles aufsaugt'; wer sich der schon von gleich zwei Kommissionen der Universität Bonn und inzwischen fünf Gerichtsinstanzen erledigten kritischen Pflicht noch einmal abschließend unterzieht, der kann nicht anders, als sich mit fremden Federn zu schmücken."
(Anmerkung: Siehe auch #Bahners_1992)
Norbert Koch-Klaucke: Willy Brandts Vertraute. Gysi konnte ihren Doktortitel nicht retten, Berliner Kurier, 13.12.2018, S. 13
"Gysi spricht von einer 'beispiellosen akademischen Jagd' an der Uni Bonn gegen seine Mandantin. 'Es geht in Wirklichkeit um den nachträglichen Versuch, ihre Lebensleistung zu vernichten.' Mathiopoulos' Konsequenz: Ab Mai 2019 will sie für zwei Jahre als Gastprofessor an der Uni Peking lehren."
Weitere Medienberichte gleichen oder ähnlichen Inhalts auf Basis einer dpa-Agenturmeldung:
- Plagiat: Politikberaterin Mathiopoulos verliert Doktortitel, Allgemeine Zeitung (Coesfeld), 11.12.2018
- Plagiat: Politikberaterin Mathiopoulos verliert Doktortitel, Berliner Morgenpost, 11.12.2018
- Plagiat: Politikberaterin Mathiopoulos verliert Doktortitel, Dülmener Zeitung, 11.12.2018
- Plagiat: Politikberaterin Mathiopoulos verliert Doktortitel, FOCUS Online, 11.12.2018
- Plagiat: Politikberaterin Mathiopoulos verliert Doktortitel, Hellweger Anzeiger, 11.12.2018
- Plagiat: Politikberaterin Mathiopoulos verliert Doktortitel, Hertener Allgemeine, 11.12.2018
- Plagiat: Politikberaterin Mathiopoulos verliert Doktortitel, Kölner Stadt-Anzeiger, 11.12.2018
- Kein "Dr." für Frau Mathiopoulos. EGMR lehnt Beschwerde ab, Legal Tribune Online, 11.12.2018
- Politikberaterin Mathiopoulos verliert Doktortitel, SPIEGEL ONLINE, 11.12.2018
- Plagiat: Politikberaterin Mathiopoulos verliert Doktortitel, t-online, 11.12.2018
- Plagiat: Politikberaterin Mathiopoulos verliert Doktortitel, Westdeutsche Zeitung, 11.12.2018
- Politikberaterin Mathiopoulos verliert Doktortitel endgültig, FAZ.NET, 12.12.2018
- Politikberaterin Mathiopoulos verliert Doktortitel , Forschung & Lehre, 12.12.2018
- Mathiopoulos verliert Doktortitel wegen Plagiats, General-Anzeiger (Bonn), 12.12.2018
- Plagiat: Politikberaterin Mathiopoulos verliert Doktortitel, WELT.de, 12.12.2018
- En raison de Plagiat: Politikberaterin Mathiopoulos perd Doctorat final, decotidien. Nouvelles et Événements Quotidiens, 13.12.2018
Margarita Mathiopoulos verliert Doktor-Titel rechtskräftig. Potsdamer Honorarprofessorin geht nach Peking, rbb24, 11.12.2018
"Die Beschwerde beim EGMR gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig sei unzulässig gewesen, sagte eine Gerichtssprecherin. [...]
Einer Entlassung von Seiten der Universität ist Mathiopoulos nun zuvorgekommen: Die Pressesprecherin der Universität Potsdam bestätigte rbb|24 am Dienstag, sie habe eine Auflösung ihrer Honorarprofessur selbst beantragt."
Hermann Horstkotte: Kein Menschenrecht auf den Doktorhut, Tagesspiegel, 11.12.2018
"So entschlossen wie die Historikerin Mathiopoulos hat sich noch niemand gegen den Entzug des Doktorgrades gewehrt: über sechs Jahre durch alle Gerichtsinstanzen hierzulande, allemal vergeblich, und zum Finale noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. [...]
Gregor Gysi, Mathiopoulos’ bundesweit bekannter Anwalt, erklärt seine Mandantin jetzt in einer Presseerklärung zum Opfer von 'Neid und Missgunst' gegenüber Ausländern und Frauen. [...] Für Gysi ging es im ganzen Rechtsstreit um die Doktorarbeit 'nur vordergründig' um Plagiatsfragen, in Wirklichkeit um die 'Diskriminierung und Diffamierung' einer Vorzeigefrau, die eine erfolgreiche Doppelkarriere als Bankmanagerin wie Unternehmensberaterin und zugleich als 'herausragende Wissenschaftlerin' gemacht habe. Der Anwalt hält es 'für mehr als zweifelhaft', dass 'ein ähnliches Schicksal auch einem Mann ohne Migrationshintergrund widerfahren wäre'.
[...] Die Geschichte hätte man auf sich beruhen lassen können, wenn nicht die private Plagiatplattform Vroniplag Wiki die Zitierfehler in der Dissertation des 'großen Fisches' 2011 umfänglich dokumentiert hätte. Unter diesem Druck gelangte die Bonner Fakultät im folgenden Jahr zur vernichtenden Neubewertung der alten Prüfungsschrift. Ihr Rechtsberater Gärditz erklärt jetzt ganz offen: 'Die Fakultät wäre froh gewesen, wenn sie den Fall nicht (noch einmal) bekommen hätte.'
Damit ist die akademische Karriere von Mathiopoulos aber immer noch nicht zu Ende. Ab Sommersemester übernimmt sie für zwei Jahre eine Gastprofessur an der China Foreign Affairs University in Peking, der viel beschworenen 'Wiege der chinesischen Diplomatie'. Am Ende des Gastspiels erreicht die Dozentin das Rentenalter, 'und dann endet die Lehre zwingend', wie sie sagt."
René Garzke: Margarita Mathiopoulos verliert Doktor-Titel endgültig. Plagiate in der Dissertation, Potsdamer Neueste Nachrichten, 11.12.2018
"Auch die höchstmögliche Instanz, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), hat die Klage von Mathiopoulos gegen den Titel-Entzug abgelehnt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf PNN-Anfrage. [...]
[U]m eine harte Entscheidung – also die faktische Entlassung – kommt die Alma Mater in Potsdam nun wohl herum: Mathiopoulos wird ihre Honorarprofessur zum Ende des laufenden Wintersemesters von sich aus niederlegen. Stattdessen werde sie 'ab Mai 2019 der Einladung zu einer zweijährigen Gastprofessur an einer Universität in Peking folgen', teilte ihr Rechtsanwalt, das Linke-Urgestein Gregor Gysi, auf PNN-Anfrage mit.
[...] Gysi empfindet seine Mandantin sogar als Opfer einer 'beispiellosen akademischen Jagd'. [...]
Aus Gysis Sicht hat die zweite Kommission [..] 'das rechtsverbindliche Votum' der ersten Kommission ignoriert. 'Das ist auch juristisch problematisch, weil nach gegebener Rechtslage niemals Rechtssicherheit für Betroffene eintreten kann', sagte Gysi."
Gregor Gysi: Presseerklärung, 06.12.2018
- via Dropbox-Link (am 28.11.2019) zusätzlich zu einem Aufsatz von Gregor Gysi zusammen mit weiteren Dokumenten veröffentlicht
"Gemeinsam mit meinem Rechtsanwaltskollegen in Karlsruhe, Prof. Dr. Christian Kirchberg, haben wir die Unternehmerin und Honor-Professorin für US-Außenpolitik an der Universität Potsdam, Margarita Mathiopoulos, beim EGMR vertreten.
Aus unserer Sicht handelt es sich bei diesem Fall eines vermeintlichen 'Plagiats' in der Bonner Doktorarbeit von Margarita Mathiopoulos [...] um einen einmaligen Fall einer beabsichtigten akademischen Diffamierung seitens bestimmter Kreise der Universität Bonn gegenüber einer renommierten Historikerin und Politikwissenschaftlerin im In-und [sic] Ausland und einer juristisch problematischen Nicht-Gewährung von Rechtssicherheit seitens der Gerichte." (S. 1)
"Insgesamt handelt es sich bei der Entscheidung der 2. Kommission der Universität Bonn, das Ergebnis der ersten, für Margarita Mathiopoulos positiv ausgegangenen Überprüfung ihrer Dissertation nach mehr als 20 Jahren wieder rückgängig zu machen, um eine einmalige, noch nie dagewesene, höchstpersönlich gegen unsere Mandantin gerichtete Fallgestaltung. Dies wirft die Frage auf, ob ein ähnliches Schicksal auch einem Mann ohne Migrationshintergrund widerfahren wäre: Man kann das wohl als mehr als zweifelhaft bezeichnen. Eine erfolgreiche Frau mit Migrationshintergrund ist (in Deutschland ?) immer noch in besonderer Weise Neid und Missgunst ihrer männlichen Konkurrenten ausgesetzt. In Wirklichkeit ging es beim 'Kampf' diverser 'Kollegen' gegen ihre Kollegin Mathiopoulos nur vordergründig um den 'Plagiats'-Vorwurf: in Wirklichkeit standen ihre Diskriminierung und Diffamierung als Person, erfolgreiche Managerin, Unternehmerin und herausragende Wissenschaftlerin im Vordergrund. Es geht in Wirklichkeit um den nachträglichen Versuch, ihre Lebensleistung - 30 jährige kontinuierliche Lehre und Forschung an sechs Universitäten in Deutschland und in den USA, über 300 wissenschaftliche Publikationen[,] darunter 6 Bücher und ein Bestseller - zwei Honorarprofessuren an der TU Braunschweig seit 1995 und an der Universität Potsdam seit 2002 - zu vernichten." (S. 2)
Mai
Wolfgang Löwer: Traditionell modern! (1991–2018), in: Dominik Geppert (Hrsg.): Forschung und Lehre im Westen Deutschlands 1918–2018. Geschichte der Universität Bonn, Band 2, Göttingen 2018, S. 407-500 (PDF), hier S. 480 f. (Anf. Kap. Schatten des Wissenschaftsbetrugs über der Universität)
"Eine etwaige Annahme, wegen des anzunehmenden hohen Ethos der Wissenschaftler sei das Wissenschaftssystem einigermaßen resistent gegen Wissenschaftsbetrug, wäre immer pure Illusion gewesen.184 Auch die Universität Bonn ist im Berichtszeitraum von dieser Erkenntnis nicht verschont geblieben.185 [...] Neuerdings kommt der digitale Textvergleich zwischen der zur Prüfung anstehenden Arbeit und dem digitalisierten Textbestand hinzu, wie dies die Internetplattform VroniPlag für die Kontrolle der Arbeiten prominenter Zeitgenossen seit der causa des Karl Theodor Freiherr zu Guttenberg (2011) perfektioniert hat.
– Prof. Dr. Elisabeth Ströker (1928–2000), in Bonn ausgebildet, bei Theodor Litt in Bonn mit einer Arbeit zu Nicolai Hartmann promoviert (egregia), hochrenommierte Husserl-Forscherin an der Universität zu Köln, musste gegen Ende ihrer Hochschullehrerinnen-Karriere erleben, dass ihre Dissertation nach etwa 40 Jahren als ein teilweises Plagiat (zitatlos übernommen waren Texte insbesondere von Ernst Cassirer) bezeichnet wurde – mit einem Beweisantritt durch eine Monographie mit synoptischen Texten aus ihrer Dissertation und aus dem Werk Cassirers. Im Falle der Kassation der Arbeit wäre auch formal ein Lebenswerk zerstört worden.186 Die Fakultät übte ihr Ermessen dahingehend aus, den Doktorgrad nicht zu entziehen. Die Entscheidung ist nicht allenthalben in der scientific community für richtig gehalten worden.
– Margarita Mathiopoulos (geb. 1956), in Bonn zur Politikwissenschaftlerin ausgebildet, mit Promotionsstudium in Harvard – einer der Betreuer war Samuel P. Huntington –, wurde bei Karl Dietrich Bracher mit dem Thema (der publizierten Fassung) 'Geschichte und Fortschritt im Denken Amerikas. Ein europäisch-amerikanischer Vergleich' summa cum laude promoviert. Die Arbeit wurde ins Englische übersetzt und erschien in einem amerikanischen Verlag mit einem Vorwort von keinem Geringeren als Gordon A. Craig. Im Jahr 1989 wurden erstmals in einer Rezension Übereinstimmungen mit fremden Texten ohne Zitatnachweis gerügt. Die Vorwürfe gegen die schon damals zeitgeschichtlich bekannte Doktorandin waren auch in der Presse aufgegriffen worden. Die von der Fakultät eingesetzte Kommission fand bei dem von ihr angewandten Stichprobenverfahren eine beachtliche Menge an zitatweise nicht nachgewiesenen Fremdtextübernahmen, verneinte aber eine Täuschungsabsicht, eine Einschätzung, die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen später als 'materiell-rechtlich evident unzutreffend' bezeichnen sollte.187 Das Verfahren wurde damals eingestellt. Inzwischen machte die ehemalige Doktorandin eine beachtliche Karriere in der Politikberatung; sie ist auch Honorarprofessorin an zwei Hochschulen. 2011 nahm sich die Internetplattform VroniPlag im Rahmen ihres 'Untersuchungsprogramms' prominenter Dissertationen der Arbeit mit einem digitalen Textvergleich an und stellte quantitativ das Fünffache des damaligen Stichprobenbefundes an Textübereinstimmungen fest. Wegen der jetzt angenommenen vorsätzlichen Täuschung entzog eine neuerlich eingesetzte Kommission den Doktorgrad. Rechtsschutzverfahren dagegen blieben in allen Instanzen erfolglos.188
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184 Siehe etwa meinen Versuch: Löwer, Regeln [Regeln guter wissenschaftlicher Praxis im Spiegel (mehr zufälliger) literaturhistorischer und wissenschaftsgeschichtlicher Funde (Veröffentlichungen der Potsdamer Juristischen Gesellschaft 17), Baden-Baden 2017].
185 Wenn im Folgenden Namen genannt werden, geschieht dies nur, wenn die Fälle von einem breiten Medieninteresse begleitet worden sind.
186 Der Verf. war Mitglied in dieser Kommission, wie auch in den meisten anderen Fällen.
187 OVG NRW, v. 10. Dezember 2015 – 19 A 254/13 – Rn. 53.
188 VG Köln, v. 6. Dezember 2012 – 6 K 2684/12 –; OVG NRW, v. 10. Dezember 2015 – 19 A 254/13 –; BVerwG, v. 21. Juni 2017 – 6 C 3.16."
Hermann Horstkotte: Die Notbremse auf der Abfahrt ins akademische Nirgendwo. Verjährungsfrist für Prüfungsbetrug, Legal Tribune Online, 22.05.2018
"Altfälle aus der Zeit vor den DFG-Empfehlungen wurden in München, Göttingen und anderswo ganz im Sinne des Vertrauensschutzes für Doktoranden und Habilitanden erledigt. Andere Fakultäten zeigen sich hingegen heute ganz gnadenlos wie im Falle Schavan oder der Unternehmerin Margarita Mathiopoulos, die 1980 und '86 in Düsseldorf und Bonn ihren Doktor gemacht hatten."
April
Timo Hebeler: Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats, Juristische Arbeitsblätter, Nr. 5/2018, 18.04.2018, S. 399-???
"Der S wurde im Jahre 1986 durch die Philosophische Fakultät der nordrhein-westfälischen Universität U nach Einreichung einer Dissertation der Doktorgrad (Dr. phil.) verliehen. [...] Im Jahr 2011 veröffentlichte die Internetplattform 'VroniPlag' das Ergebnis einer elektronischen Prüfung der Dissertation, wonach ungefähr 47 % der Seiten wörtliche oder umformulierte Übernahmen aus Arbeiten anderer Autoren enthielten, ohne die richtige Quelle anzugeben (Plagiatsstellen). [...] Bekanntheit, Plagiatsfälle aufzudecken, hat [..] die Internetplattform 'VroniPlag' erlangt. Einen solchen Plagiatsfall hat die vorliegende Entscheidung des BVerwG, die die erste dieses Gerichts zu diesem Fragenkreis darstellt, zum Gegenstand. [...] Die Entscheidung [des BVerwG] überzeugt."
März
Hermann Horstkotte: Wissenschaftsplagiat: Ein Menschenrecht auf den Doktorhut?, Legal Tribune Online, 03.03.2018
"Es war der letzte Versuch hierzulande und auch der ging schief: Das Bundeverfassungsgericht (BVerfG) hat, wie Margarita Mathiopoulos gegenüber LTO bestätigte, ihre Beschwerde gegen ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.
[...] Nun sieht die Politikberaterin in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen letzten Hoffnungsschimmer, um zu bleiben, was sie ist. [...] Für Mathiopoulos geht es also jetzt um alles, kurz gesagt den 'Prof. Dr.'.
[...] Eindeutiger erklärt Potsdam, 'dass wir eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abwarten werden. Erst danach ist die Uni wieder am Zuge' - also womöglich erst in ein paar Jahren, wenn die Honorarprofessorin schon das Pensionsalter erreicht hat. Statt Übereilung ist offenbar Geduld angesagt – mittlerweile, seit Wissenschaftsplagiate quasi normal zu sein scheinen und anders als früher kein Medienhype oder politischer Aufreger mehr sind.
[...] Würden dann die damaligen Berufungsverfahren öffentlich erörtert, könnten sich die beiden Unis nur blamieren: Die Plagiatsvorwürfe gegen die Doktorarbeit waren den zuständigen Stellen bekannt, wie sich beteiligte Professoren gegenüber LTO klar erinnern. Massive Bedenken wurden aber mit Gremienmehrheit übergangen."
Dazu ergänzende Forumsbeiträge:
- Ders.: Stillhaltevereinbarung Prof. M/Uni Potsdam, 07.03.2018 (09:59 Uhr)
- "Auf Nachfrage teilt die Uni heute mit: 'Frau Prof. Mathiopoulos hat mit der Universitätsleitung vereinbart, sie über den weiteren Fortgang des Verfahrens und jegliche Versänderungen [sic] der Rechtslage umgehend zu informieren.'"
- Ders.: O-Ton Potsdam, 04.03.2018 (14:57 Uhr)
- "LTO-Leser Prof. Dr. Manfred Görtemaker, damals Dekan an der Uni Potsdam, ergänzt unseren 'sehr fairen Artikel' in einer längeren Mail u.a. so:
' (…) Vielmehr haben wir seinerzeit in Potsdam, nachdem die Bedenken - noch sehr allgemein und keineswegs detailliert belegt - bekannt geworden waren, vor der Entscheidung des Fakultätsrats eine gutachterliche Stellungnahme von einem Kollegen an der Freien Universität Berlin eingeholt, der erklärte, eine Berufung auf eine ordentliche Professur würde er - auch aus wissenschaftlichen Gründen - zwar nicht empfehlen, aber da es hier nicht um eine wissenschaftliche Berufung, sondern 'lediglich' um die Verleihung einer Honorarprofessur 'aus taktischen Gründen' (zur Förderung der Errichtung eines transatlantischen Zentrums für Sicherheitsfragen) gehe, könne man eine entsprechende Entscheidung wohl treffen. Ich habe dies damals im Fakultätsrat so vorgetragen, der dann in diesem Sinne entschieden hat.
[...]
Eine ganz andere Frage ist es, wie man mit der Angelegenheit heute umgeht. Letztlich wird der Fall von uns bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs 'dilatorisch' behandelt, um eventuelle weitere Prozesse - und damit auch weiteres Aufsehen - zu vermeiden. Zudem haben Sie natürlich recht mit Ihrem Hinweis, dass mit der Honorarprofessur ja keinerlei materielle Ansprüche verbunden sind, die gegenüber der Universität bzw. dem Steuerzahler geltend gemacht werden könnten. Wenn es anders wäre, hätten wir spätestens nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Beschwerde von Frau Mathiopoulos nicht anzunehmen, vermutlich anders reagiert.'"
- (Anmerkung: Zum erwähnten transatlantischen Zentrum siehe auch #Mathiopoulos_2002a und #Auskunft Görtemaker_2002.)
- Ders.: Braunschweiger Streitkultur, 03.03.2018 (13:05 Uhr)
- "Zu den frühen Bedenkenträgern im Braunschweiger Berufungsverfahren zählte der Frankfurter Prof. Dr. Gert Krell. Er bemerkt im Nachhinein gegenüber LTO: 'Ich habe Herrn (Dekan) Menzel, der mich wegen des Gutachtens angefragt hatte, mündlich und anhand von Dokumenten per Mail davon zu überzeugen versucht, dass die Dissertation von Frau Mathiopoulos ein Plagiat ist und ich sie deshalb für die Honorarprofessur nicht empfehlen kann. (…) Ich warum [sic] damals noch ein sehr junger Professor und vielleicht noch nicht mutig genug; habe auch zu sehr auf die Kraft der Überzeugung durch Fakten vertraut. Im Nachhinein sage ich mir, ich hätte mein Gutachten unbedingt einreichen müssen.' [...]
Prof. Dr. Ulrich Menzel erinnert sich gegenüber LTO u.a. so: ' Die Arbeit der damals mit dem Fall M. befassten Gremien wurde von Anfang an dadurch beeinträchtigt, dass es von Seiten der Befürworter wie der Gegner gezielte Indiskretionen geben hat, über deren Motive man nur spekulieren kann. (…) Im Fall M. war es z.B. so, dass man am nächsten Tag vertrauliche Details aus der Beratung im Senat in der Braunschweiger Presse lesen konnte. Umgekehrt hat jemand die absolut vertraulichen Gutachten Frau M. zukommen lassen, die sie später, ein unerhörter Vorgang, auf ihrer persönlichen Internetseite veröffentlicht hat.'"