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Pressespiegel

2019

Dokumentindex

Nr Dokument    Datum    Quelle
 
008 Gysi 2019-11-28 Dokumente zur Causa Mathiopoulos
007 Gysi 2019-11-28 Neue Juristische Wochenschrift
006 Zenthöfer 2019-11-01 Frankfurter Allgemeine Zeitung
005 Burchard Warnecke 2019-10-30 Tagesspiegel
004 Horstkotte 2019-10 _Monografie
003 Franzius Langstädtler 2019-02-21 JURA - Juristische Ausbildung
002 Joffe 2019-02-21 DIE ZEIT
001 Horstkotte 2019-01-08 General-Anzeiger (Bonn)


November

Gregor Gysi: Dokumente Causa Prof. M. Mathiopoulos, 28.11.2019

Bei den in der Anmerkung zum NJW-Aufsatz von Gregor Gysi via Dropbox und unter dem Titel "Dokumente Causa Prof. M. Mathiopoulos" verlinkten PDF-Dateien handelt es sich um 32 Dokumente aus den Jahren 1987-2019, von denen Mathiopoulos 18 bereits in früheren Jahren auf ihrer Internetseite (zeitweilig) publiziert hatte (s.a. Klammervermerke unten).
Die nachfolgende Aufstellung gibt die PDF-Dateinamen alphabetisch sortiert und im Wortlaut wieder, wobei die Namen mit Links zu Zitaten daraus im MMDoku Wiki versehen sind, während sich das vollständige Dokument unter dem anschließenden Klammerzusatz "(PDF)" verlinkt findet:

  1. Brief von Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker vom 29 November 1989 (PDF)
  2. Brief von Dr.phil.Helmut Strizek - Beobachter in der Gerichtsverhandlung am 6 Dezember 2012 - vom 13 Dezember 2012 (PDF)
    (bereits im Februar 2013 publiziert)
  3. Brief von Prof. Dr. Dr. hc. Wolf Lepenies, ehem. Direktor des Wissenschaftskollegs zu Berlin vom 18 Mai 2012 (PDF)
  4. Brief von Prof. Dr. Erich Angermann, Anglo-Amerikanische Abteilung des Hist. Seminars Univ. Köln vom 2 Oktober 1989 (PDF)
  5. Brief von Prof. Dr. Gerhard Wirth, emerit. Alte Geschichte, Univ. Bonn vom 30 Januar 2012 (Mitglied des Fakultätsrats der Univ. Bonn 1990-91) (PDF)
  6. Brief von Prof. Dr. Gerhard Wirth, emerit. Alte Geschichte, Univ. Bonn von September 2017 (Mitglied des Fakultätsrats der Univ. Bonn 1990-91) (PDF)
  7. Brief von Prof. Dr. Manfred Görtemaker vom 12 Dezember 1989 (PDF)
  8. Brief von Prof. Dr. Manfred Görtemaker vom 19 September 1989 (PDF)
  9. Brief von Prof. Dr. Michael Stürmer 2 Oktober 1989 (PDF)
  10. Brief von Prof. Dr. Michael Stürmer, ehem. Direktor des SWP vom 10 November 1989 (PDF)
  11. Brief von Prof. Dr. Peter Wapnewski, ehem. Direktor des Wissenschaftskollegs zu Berlin vom 26 September 1989 (PDF)
  12. Brief von Prof. Dr. Wolfgang Loschelder, Rektor der Univ. Potsdam a. D. vom 29 Juni 2012 (PDF)
    (bereits im Februar 2013 publiziert)
  13. Brief von Reinhard Meier, ehem. NZZ-Korrespondent in Washington vom 15 Oktober 1989 (PDF)
  14. Buchbesprechung_DIE ZEIT Wo der Fortschritt eine Chance hat 21101988 (PDF)
    (ab mind. 2003 auf der Mathiopoulos-Homepage als Scann republiziert, s.a. online)
  15. Buchbesprechung_FAZ_Amerika und Europa (PDF)
    (ab mind. 2003 auf der Mathiopoulos-Homepage als Scann republiziert)
  16. Buchbesprechung_NZZ_Die Fortschrittsidee in Amerika und Europa_07-08111987 (PDF)
    (ab mind. 2003 auf der Mathiopoulos-Homepage als Scann republiziert)
  17. Buchbesprechung_SFB Prof.Dr.Michael Stümer zu Amerika Das Experiment des Fortschritts 041988 (PDF)
    (bereits zwischen Juni und Dezember 2011 sowie erneut am 18.04.2012 publiziert)
  18. E-Mail von Dr. August Hanning, Staatssekretär a. D., Präsident des Bundesnachrichtendienstes a. D. vom 17 Januar 2013 (PDF)
    (bereits im Februar 2013 publiziert)
  19. E-Mail von Karl-Heinz Müller, Mathematiker, vom 18 Mai 2012 (PDF)
  20. Email von Vroniplag an Prof.Dr.M.Mathiopoulos - TU Berlin entzieht Dr. Goldschmidt den Doktortitel nicht von 18012013 (PDF)
    (bereits im Februar 2013 publiziert)
  21. FAZ In Sachen Mathiopoulos. Wieviel verlaß ist auf Prüfungsentscheidungen von Hermann Horstkotte 23Januar2013 S.N5 (PDF)
    (bereits im Februar 2013 als Scann republiziert)
  22. Gutachten von Prof.Dr. G.W.Wittkämper Univ. Münster bzgl. Ernennung zur Honorarprofessorin an der TU Braunschweig 1995 (PDF)
    (bereits zwischen Juni und Dezember 2011 sowie erneut am 18.04.2012 publiziert)
  23. Gutachten von Prof.Dr. Klaus Lompe TU Braunschweig bzgl. Ernennung zur Honorarprofessorin an der TU Braunschweig 1995 (PDF)
    (bereits zwischen Juni und Dezember 2011 sowie erneut am 18.04.2012 publiziert)
  24. Gutachten von Prof.Dr.Bernhard Kroener Univ. Potsdam bzgl. Ernennung zur Honorarprofessorin an der Univ. Potsdam 2002 (PDF)
    (bereits zwischen Juni und Dezember 2011 publiziert)
  25. Gutachten von Prof.Dr.Christian Hacke Univ. Bonn bzgl. Ernennung zur Honorarprofessorin an der Univ. Potsdam 2002 (PDF)
    (bereits zwischen Juni und Dezember 2011 publiziert)
  26. Gutachten von Prof.Dr.Manfred Görtemarker Univ. Potsdam zur Verleihung der Honorarprofessur an der Univ. Potsdam 2002 (PDF)
    (bereits zwischen Juni und Dezember 2011 sowie erneut am 18.04.2012 publiziert)
  27. Presse-Mitteilung von RA Dr. Gregor Gysi vom 6. Dez. 2018 (PDF)
  28. Presseerklärung der Kanzlei RAUE zum rechtswidrigen Entzug des Doktortitels von Prof. Margarita Mathiopoulos (2012) (PDF)
    (bereits am 18.04.2012 publiziert)
  29. Presseerklärung der Kanzlei RAUE zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21 Juni 2017 (PDF)
  30. Rechtskräftiger Bescheid der Philosophischen Fakultät der Univ.Bonn, dass keine Täuschung in der Diss. von Dr. M. Mathiopoulos vorliegt vom 30 April 1991 (PDF)
    (bereits am 18.04.2012 publiziert)
  31. SPIEGEL-Interview vom 6 April 2019 mit Prof. Dr. Debora Weber-Wulff "Es ist Unsinn, sich auf automatische Filter zu verlassen" (PDF)
    (als Scann republiziert, s.a. bei SPIEGEL ONLINE; Anmerkung: direkter Bezug zum Fall Mathiopoulos nicht ersichtlich)
  32. Vorwort von Prof. Dr. Gordan A. Craig zur amerik. Ausgabe der Diss. von M. Mathiopoulos "History and Progress" ungeachtet der "Plagiats"-vorwürfe, die er für eine dt. akadem. Intrige hielt (PDF)
    (bereits am 18.04.2012 publiziert).

Gregor Gysi: Absurditäten bei der Prüfung von Dissertationen, Neue Juristische Wochenschrift, Heft 49, 28.11.2019, S. 3563-5643

"Die Politikwissenschaftlerin und Amerika-Expertin Professorin Margarita Mathiopoulos war und ist eine erfolgreiche Wissenschaftlerin und Managerin. [...] Sie hat eine beachtliche Dissertation geschrieben, die auch in den USA veröffentlicht wurde." (S. 5643)

"Die Verfassungsbeschwerde von Mathiopoulos nahm die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG ohne Begründung nicht zur Entscheidung an (BVerfG, Beschl. v. 1.2.2018 – BVERFG Aktenzeichen 1BVR286417 1 BvR 2864/17). So entstand keine Begründung, mit der sich der EGMR hätte auseinandersetzen können. Daher wies auch der EGMR eine Beschwerde in diesem Fall zurück (Bescheid v. 11.10.2018)." (S. 5644)

"Wenn man alle Entscheidungen zusammennimmt, kommt Folgendes heraus: Werden gegen eine Person Vorwürfe hinsichtlich eines Plagiats bei einer Dissertation erhoben, tritt niemals Rechtssicherheit durch eine Einstellung des verwaltungsrechtlichen Verfahrens ein. Die Entscheidung, dass der Doktor-Titel nicht aberkannt wird, ist kein verwaltungsrechtlicher Akt. Es könnte also sein, dass sich auch eine zweite, eine dritte und eine vierte Kommission mit der Frage beschäftigt und immer zu demselben Ergebnis kommt, den Doktor-Titel nicht abzuerkennen. Dann aber kann eine fünfte Kommission auch 30 Jahre später eine gänzlich andere Entscheidung treffen, obwohl es immer um die dieselbe Dissertation, um die Feststellung derselben Fehler geht. Zugunsten der oder des Betroffenen wirkt auch § VWVFG § 48 VwVfG nicht, da er nur bei Verwaltungsakten schützt, die ja vorher nicht vorgelegen haben sollen." (S. 5644)
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"* Der Autor ist Mitglied des Deutschen Bundestages (Fraktion Die Linke) und Rechtsanwalt in Berlin (Kanzlei Venedey Gysi Höfler). Er hat gemeinsam mit Prof. Dr. Christian Kirchberg (Kanzlei Deubner & Kirchberg) Margarita Mathiopoulos im Verfahren vor dem EGMR vertreten. Dokumente zum Fall können abgerufen werden unter https://www.dropbox.com/sh/nku6fst9m8wd6nx/AAD3uZTqewLQHOegEO3pGtLKa?dl=0." (S. 5643)


Jochen Zenthöfer: Ohne Maßstab. Das Urteil im Fall Giffey ist fragwürdig, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.11.2019, Nr. 254, S. 11 (auch online u.d.T. Darum ist das Urteil im Fall Giffey fragwürdig [€])

"Angesichts der bisherigen Rechtsprechung zu Plagiaten war davon auszugehen, dass Bundesfamilienministerin Franziska Giffey ihren Doktortitel verlieren würde. Dass es nun anders kam, begründet die Freie Universität Berlin (FU) mit einem Zitat aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Margarita Mathiopoulos. Danach müssen 'die Plagiatsstellen die Arbeit quantitativ, qualitativ oder in einer Gesamtschau beider Möglichkeiten prägen'. Eine quantitative Prägung sei zu bejahen, wenn die Anzahl der Plagiatsstellen und deren Anteil an der Arbeit überhandnehmen. Das hat Universität nicht bejahen können."

Oktober

Amory Burchard / Tilmann Warnecke: Aus der Wissenschaft kommt Kritik an der Giffey-Entscheidung, Tagesspiegel, 30.10.2019

"In ihrer Argumentation bezog sich die FU auf eine Passage in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Fall der FDP-Politikerin Margarita Mathiopoulos. Das Urteil damals, so die FU, habe ausgeführt, dass für einen Entzug die Anzahl der Plagiatsstellen angesichts des Gesamtumfangs 'überhandnehmen' müssten – oder die Arbeit 'qualitativ' prägen müssten. Das sei dann der Fall, 'wenn die restliche Dissertation den inhaltlichen Anforderungen an eine beachtliche wissenschaftliche Leistung nicht genügt'. Beides treffe bei Giffey nicht zu.
Für Volker Rieble ist der Bezug auf das Urteil eine 'Scheinbegründung', es werde aus dem Zusammenhang gerissen. Bei dem Fall sei es um eine andere Frage gegangen – nämlich ob die Uni den Doktortitel von Mathiopoulos entziehen durfte, nachdem sie ihn in einem ersten Plagiatsverfahren behalten konnte. Das Gericht bestätigte den Entzug damals. In anderen Passagen hätten die Richter die Standards wissenschaftlichen Fehlverhaltens keineswegs verschoben und vielmehr andere Urteile von Verwaltungsgerichten bekräftigt.
Auch für Gerhard Dannemann taugt das Mathiopoulos-Urteil nicht wirklich als Begründung. 'Mathiopoulos hatte einige Plagiatsstellen mehr als Giffey, aber da liegen keine Welten zwischen.'"


Hermann Horstkotte: Zum Scheitern verurteilt. Margarita Mathiopoulos und andere akademische Störfälle. Ein Bericht über Fehlverhalten, München 2019 (PDF-Download) (zum Fall Mathiopoulos bes. S. 51-65)

"[Mathiopoulos] zog vor alle deutschen Gerichtsinstanzen bis zum Bundesverfassungsgericht und zuletzt noch vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, durchweg vergeblich. Soweit konnte es überhaupt nur kommen angesichts wankelmütiger Entscheidungen der Unis in Bonn, Braunschweig und Potsdam ad personam. Für die Gebühren, Honorare und sonstigen Auslagen der Klägerin kam keine Rechtsschutzversicherung auf. Sie müssen der Unternehmerin 'ein Heidengeld' gekostet haben, wie ein Hochschullehrer im Beamtensold meint. Die ganze Affäre ist eine beispiellose akademische Bankrotterklärung der Hochschulen." (S. 4)

"Bei den hochschulinternen Untersuchungen entstehen dicke Akten, die am Ende die komplizierte 'Ermessensentscheidung' begründen sollen. Umso überraschender dann, wenn etwa der seinerzeitige Dekan der Bonner Philosophischen Fakultät die Komplexität im Falle Mathiopoulos nachträglich aus dem juristischen Diskurs in die Realität der Entscheidungsgremien 1991 so 'rückübersetzt'99 : schlussendlich war alles eine Frage der reinen Opportunität! 100 Gute 'Gründe' und entsprechende 'Rechtsfolgen' nach Aktenlage entpuppen sich somit auf einmal als 'Mittel' zum 'Zweck', der Fakultät Ärger zu ersparen.101 Ermessen nach Windrichtung…
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99 Vgl. o. Anm. 5 [Gunther Teubner, Peer Zumhausen, https://www.jura.uni-frankfurt.de/42828655/rechtsentfremdungen.pdf, S. 5 .]
100 Vgl. u. Anm. 196 [Mailantwort [von Prof. Dr. Helmut Keipert] vom 27.9.2017]
101 Dass Mathiopoulos und ihre Anwälte die 91er Entscheidung anders sehen, versteht sich von selbst." (S. 32)

"Der internationale unternehmerische Erfolg spricht für sich und sie, dagegen wurde Mathiopoulos´ wissenschaftliches Ansehen hierzulande in langem Hin und Her kaputtgemacht. Selbst die persönliche Webseite gibt es heute nicht mehr." (S. 51)

"Angesichts der Parallelfälle Ströker/Mathiopoulos hatte auch der damalige Kölner Dekan Werner Eck engen Kontakt mit seinem Bonner Kollegen. 'Und da wurde vieles deutlich', erinnert sich Eck.197 Die Bonner Gelehrten hätten sich wegen Mathiopoulos´ Dissertation nicht mit ihrem Ehemann im Bundespräsidialamt anlegen wollen - der Skandal wäre sonst zu groß geworden, was man nicht wollte.
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197 Mailantwort vom 5.9.2017" (S. 57)

"Wegen der Bonner Doktorarbeit verlief die Berufung auf die Professur [an die TU Braunschweig] allerdings sehr holprig. [...] Das Berufungsverfahren blieb in den Gremien stecken. Um da rauszukommen, wurde der damals schon bekannte Politik-Professor Claus Leggewie um ein Gutachten gebeten. Er selber sagt rückblickend, 'mir waren die Vorgänge an der Fakultät gänzlich unbekannt'.199
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199 Mailantwort vom 31.10.2017" (S. 58)

"Die Fakultät hätte es sich neuerdings [2011] einfach machen und wie die Gegenanwälte das Votum von 1991 für bindend erklären können. Wer hätte sich dann damit noch juristisch genauer auseinandersetzen wollen? Aber diesmal war die Furcht um den 'guten Ruf bei Nichtaberkennung' offenbar größer.208
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208 S. o. Anm. 196 [Mailantwort [von Prof. Dr. Helmut Keipert] vom 27.9.2017]" (S. 61)

"Im Falle Mathiopoulos hatte die Uni Bonn 1991audrücklich [sic] einen Imageverlust einem Gerichtsstreit vorgezogen - und dann zwanzig Jahre später in derselben Sache, aber im Schatten der Plagiatsaffäre Guttenberg, genau umgekehrt entschieden. Dabei handelte es sich im ersten Anlauf erklärtermaßen um eine opportunistische Folgenabschätzung, die dann bei der Wiederaufnahme als 'willkürlich' zurückgenommen wurde. Solche Selbstdarstellung der Hochschule zerstört alles nötige Vertrauen in ihre Prüfungsentscheidungen." (S. 109)

Juni

Claudio Franzius / Sarah Langstädtler: Der Entzug des Doktortitels. Anfechtungsklage, Satzung als Ermächtigungsgrundlage, Täuschung, Zusicherung, Verwirkung, Verhältnismäßigkeit, JURA - Juristische Ausbildung, H. 7/2019, im Druck erschienen: 03.06.2019, online erschienen: 13.06.2019, S. 772-778

"Dieser Fall zum Entzug des Doktortitels ist von gehobenem Schwierigkeitsgrad. Er enthält Standardprobleme des allgemeinen Verwaltungsrechts: Wirksame Ermächtigungsgrundlage, Zusicherung, Verwirkung, Vertrauensschutz vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips und Verhältnismäßigkeitsprüfung. Aber eine dogmatisch richtige Verortung der Probleme ist nicht einfach, weshalb die nachfolgenden Erläuterungen eine Hilfestellung bieten sollen."
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"Hinweis: Der Fall wurde als Abschlussklausur an der Universität Bremen im Wintersemester 2017/18 im Rahmen der Vorlesung »Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht« (3. Semester) mit einer Bearbeitungszeit von 180 Minuten gestellt." (S. 772)

"III. Ergebnis
Die Klage ist zulässig, aber unbegründet und hat daher keine Aussicht auf Erfolg.25"
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25 Eine »richtige« Verortung der Probleme ist nicht einfach. Wer an Stelle der Promotionsordnung die allgemeine Vorschrift des § 48 LVwVfG heranzieht, macht keinen Fehler, muss dann aber dessen Tatbestandsmerkmale sauber prüfen und im Rahmen des Rücknahmeermessens im Grunde die gleichen Überlegungen wie hier anstellen, also die Zusicherung, die Verwirkung, den Vertrauensschutz vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips und die Verhältnismäßigkeit ansprechen." (S. 778)

(Anmerkung: Dem Fall liegt ungeachtet einiger veränderter Hintergrundinformationen der Fall Mathiopoulos zugrunde.)

Februar

Josef Joffe: Das Wunschabzeichen. Was treibt Politiker in Deutschland dazu, Kopf und Karriere zu riskieren, um sich mit dem Dr. zu schmücken?, DIE ZEIT, 21.02.2019, Nr. 9, S. 63

"Die rührige Margarita Mathiopoulos, die zwischen Politik, Wissenschaft und Business changierte, darf sich auch nicht mehr 'Frau Doktor' nennen. Und so geht es weiter am Pranger der akademischen Moral."

Januar

Hermann Horstkotte: Kein Menschenrecht auf den Doktorhut. Die Bonner Historikerin Margarita Mathiopoulos hat ihren Plagiatsprozess höchstinstanzlich verloren, General-Anzeiger (Bonn), 08.01.2019, S. 13

"Jetzt, dreißig Jahre nach ihrer Bonner Promotion und sechs Jahre nach deren Aberkennung wegen Plagiats, ist die Geschichte endgültig zu Ende: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Mathiopoulos' Klage gegen die akademische Degradierung jetzt gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. [...]
Der damalige Dekan sagt heute, in beiden Fällen habe man sich für 'Nichtaberkennen' entschieden, weil die Fakultät das 'Risiko nachfolgender Gerichtsverfahren' und 'Regressansprüche' scheute. Das sind heute alles Erinnerungen. Die hat auch der damalige Kölner Dekan, der wegen der gleichzeitigen und gleichartigen Plagiatsvorwürfe gegen die Philosophieprofessorin in engem Austausch mit den Bonner Kollegen stand. Wenn ihn seine Erinnerung nicht trügt, spielte im Parallelfall Mathiopoulos ausgerechnet ihre 'Internationalität' und persönliche Vernetzung bis ins Bundespräsidialamt eine positive Rolle - ganz anders als Gysi meint."